Medic-con - E-Learning und Blended-Learning für Unternehmen. Interim-Management für die Implementierung des E-Learnings im eigenen Unternehmen.

AGB

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden mit der Erteilung eines Auftrags verbindlicher Vertragsbestandteil und gelten für alle durch die medic-Con. GmbH (Auftragnehmer) erbrachten Konzeptions- und Beratungsleistungen sowie Produkte und Lieferungen.

2. Kalkulation

Der im Angebot beschriebene Leistungsumfang für die zu erbringenden Leistungen beruht auf einer sorgfältigen und vorläufigen Einschätzung der anstehenden Arbeiten.

Der Auftragnehmer behält sich vor, ein angepasstes Nachtragsangebot über den gesamten voraussichtlichen Leistungsumfang einschließlich bereits erbrachter und noch zu erbringender Leistung zu erstellen, sollten sich die Rahmenbedingungen während der Leistungserbringung verändert haben.
Dieses Nachtragsangebot wird mit dem Auftraggeber abgestimmt. Eine Projektarbeit wird erst fortgesetzt, nachdem der Auftraggeber zugestimmt hat.

Die Kalkulation und das Angebot von Leistungen erfolgen verbindlich im Rahmen der jeweils angegebenen Gültigkeit.

3. Vertragsabschluß

Der Vertrag über die Erbringung von Leistungen kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer, oder, wenn zutreffend, mit der Bestellannahme durch den Auftraggeber zustande.

Bei Beratungsleistungen handelt es sich um einen Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Gegenstand ist die vereinbarte Beratung als Leistung, nicht der Erfolg.
Bei Konzeptionen und Produkten/Lieferungen handelt es sich um einen Werkvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB, dessen Umfang durch den Auftragnehmer in der Auftragsbestätigung spezifiziert wird.

4. Pflichten des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber bei Konzeptions– und Beratungs-leistungen über seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die seiner Kooperationspartner schriftlich oder mündlich dem Arbeitsfortschritt entsprechend Bericht zu erstatten.

5. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Auftrages relevanten Unterlagen und Informationen zur Verfügung und wird auf Verlangen für die notwendige Aufklärung unklarer Sachverhalte Sorge tragen.

Der Auftraggeber wird darüber hinaus den Auftragnehmer unaufgefordert von allen ihm bekannten Sachverhalten unterrichten, die für die Auftragserfüllung relevant sein können.

Darüber hinaus benennt der Auftraggeber dem Auftragnehmer einen fachkundigen Mitarbeiter, der die mit der Erbringung der Leistungen erforderlichen Auskünfte und/oder zusammen-hängende Entscheidungen herbeizuführen hat.

Führt der Auftragnehmer Arbeiten im Betrieb des Auftraggebers durch, so stellt der Auftraggeber angemessen ausgestattete Arbeitsräume unentgeltlich zur Verfügung.

6. Geheimhaltungspflicht

Der Auftragnehmer und seine Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit über die im Laufe der Beratung bzw. Leistungserbringung gewonnenen Erkenntnisse sowie unternehmens-, projekt- oder personenbezogene Sachverhalte des Auftraggebers verpflichtet. Diese Schweigepflicht gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Auftrags.

Ausgenommen sind Fälle, in denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung besteht oder die Nennung des Kunden als Referenz, soweit der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich bei Auftragsvergabe widersprochen hat.

Vom Auftraggeber bereitgestellte Unterlagen, Informationen und Daten, sowie alle Ergebnisse aus der Durchführung der Arbeiten werden nach Abschluss dem Auftraggeber zurückgegeben.

7. Preise, Vergütung und Rechnungsstellung

Sämtliche Preisangaben erfolgen in Euro, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Ein angebotenes Tageshonorar (Konzeptions- und Beratungsleistungen) beinhaltet acht Zeitstunden. An- und Abfahrt sowie Pausenzeiten sind in der Arbeitszeit nicht enthalten.

Für Produkte und Lieferungen gelten, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, die Preise ab Sitz bzw. Werk des Auftragnehmers.
Für Termine außerhalb des Beratungsbüros werden Reisekosten bzw. entfernungsabhängige Fahrtkosten sowie entstandene Auslagen für Übernachtung und Verpflegung im angebotenen Umfang geltend gemacht.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Leistungserbringung von einer Vorauszahlung abhängig zu machen oder Honorar und Auslagen, je nach Umfang, monatlich im Nachhinein dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.

Rechnungen sind sofort nach Erhalt, ohne jeden Abzug auf ein vom Auftragnehmer angegebenes Konto zu leisten. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarungen.

In den Rechnungen werden die einzelnen Posten, wie z.B. die Personalleistungen, Reise-kosten, ggf. sonstige Kosten und die Mehrwertsteuer jeweils gesondert ausgewiesen und Auslagen durch den Auftragnehmer nachgewiesen.

Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von jährlich 5% über dem Basiszins der EZB zu zahlen, soweit der Auftragnehmer nicht einen höheren Schaden nachweist.

Weiterhin ist der Auftragnehmer berechtigt, seine Arbeit an dem Projekt einzustellen, bis diese Forderungen erfüllt sind.

Ausgelieferte Produkte und Lieferungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

8. Terminplanung und -stornierung

Verbindlich vereinbarte Beratungstermine können von beiden Seiten bis 15 Tage vor den jeweiligen Terminen kostenfrei abgesagt und verlegt werden.
Gleiches gilt, soweit die Absage und Verlegung aufgrund eines unvorhersehbaren Ereignisses erforderlich geworden ist, das von keiner Seite zu vertreten ist und das die Durchführung des Termins unzumutbar oder unmöglich macht.

Bei einer Absage eines verbindlich vereinbarten Beratungstermins durch den Auftraggeber innerhalb einer Frist von 14 Tagen vor diesem Termin kann der Auftragnehmer eine Entschädigung für jeden abgesagten Beratungstag wie folgt pauschal in Rechnung stellen:

ab dem 14. Tag bis zum 4. Tag: 50% des vereinbarten Tagessatzes zzgl. MwSt.

ab dem 3. Tag: 75% des vereinbarten Tagessatzes zzgl. MwSt.

Zu erstatten sind daneben die aufgewendeten sonstigen Kosten (Reisekosten, Hotelkosten, etc.) unter Berücksichtigung etwaiger Stornierungsgutschriften.

Für abgesagte Beratungstermine wird einvernehmlich ein neuer Termin festgelegt.

9. Versand und Gefahrübergang

Der Versand und Transport von Produkten und Lieferungen erfolgt in allen Fällen auf Rechnung und Gefahr des Auftragnehmers.

  • Urheberrechte

Die Urheberrechte und die hieraus resultierenden Ansprüche sind ausschließlich im Eigentum des Auftragnehmers.

Der Auftraggeber wird die durch den Auftragnehmer im Rahmen des Auftrages gefertigten Gutachten, Analysen, Konzepte, Strategieempfehlungen, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Berechnungen, jegliche schriftliche Arbeitsergebnisse und sonstigen Unterlagen ausschließlich für eigene Zwecke verwenden.

Der Auftraggeber erwirbt mit vollständiger Bezahlung der Abschlussrechnung die Befugnis, die ihm zur Verfügung gestellten Dateien, Unterlagen und Arbeitsergebnisse zu nutzen. Die Befugnis ist nicht ausschließlich und nicht übertragbar.

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Daten, Unterlagen und Arbeitsergebnisse sowie Teile hiervon an andere Gewerbetreibende weiterzugeben. Handelt der Auftraggeber diesem Verbot zuwider, wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von € 30.000,00 fällig. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Ansprüche durch den Auftragnehmer bleibt hiervon unberührt.

Stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer Planungsunterlagen zur Verfügung, so übernimmt der Auftraggeber die Gewähr dafür, dass durch die Herstellung und Lieferung der nach den Planungsunterlagen hergestellten Arbeiten Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden.

Den Auftragnehmer trifft keine Verpflichtung nachzuprüfen, ob für die ihm vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen Schutzrechte Dritter bestehen.
Untersagt ein Dritter unter Berufung auf eine Schutzvorschrift dem Auftragnehmer die Herstellung und Lieferung von Gegenständen, für die der Auftraggeber Unterlagen geliefert hat, so ist der Auftragnehmer berechtigt, ohne Prüfung der Rechtslage seine Arbeiten einzustellen und beim Auftraggeber Ersatz der entstandenen Kosten zu verlangen.

Sollte der Auftraggeber von Dritter Seite auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, da durch die Verwendung der vom Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen eine Schutzrechtsverletzung vorliegt, so stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von sämtlichen gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüchen frei.

  • Aufbewahrungsfristen

Der Auftragnehmer wird nach Beendigung des Auftrags und Befriedigung sämtlicher Ansprüche auf Verlangen des Auftraggebers alle ihm überlassenen Unterlagen herausgeben.

Die Verpflichtung des Auftragnehmers zur Aufbewahrung derartiger Unterlagen erlischt zwei Jahre nach Beendigung des Auftrages, soweit dem keine übergeordneten gesetzlichen Vorgaben entgegenstehen.

  • Haftung

Schadensersatzansprüche sind sowohl gegen den Auftragnehmer als auch gegen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der vom Auftraggeber bereit-gestellten oder übermittelten Informationen, Abmessungen und sonstigen Maßangaben. Sollten sich aus fehlerhaft übermittelten Informationen oder Maßangaben Unstimmigkeiten in der weiteren Konzeption und Planung ergeben, übernimmt der Auftragnehmer für diese keine Haftung.

Gewährleistung erfolgt in der Weise, daß dem Auftragnehmer zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben ist. Es besteht das Recht zu zwei Nachbesserungsversuchen in angemessenen Fristen, gleiches gilt für Lieferungen bzw. Ersatzlieferungen. Erst im Falle des endgültigen Fehlschlagens von Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber andere gesetzliche Gewährleistungen geltend machen.

Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere haftet er nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden, soweit die Schadensursache nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

  • Abwerben von Mitarbeitenden

Auftragnehmer und Auftraggeber verpflichten sich, während der Dauer des Vertragsverhältnisses keine Angestellte oder freie Mitarbeitende des Vertragspartners abzuwerben, diese anzustellen oder mit diesen direkte oder indirekte Vertrags-, Arbeits- oder Beteiligungsverhältnisse – auch nicht über oder für Dritte – einzugehen

  • Wirksamkeit und Gerichtsstand

Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

Sofern einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein sollten oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Erfüllungsort für Leistungen und Zahlungen ist Leonberg.

Gerichtsstand für alle Klagen gegen den Auftragnehmer ist Leonberg. Für Klagen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber ist Leonberg gleichfalls Gerichtsstand, wenn der Kunde Vollkaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

V1.3, Stand tt.mm.2024